Stand · April 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden AGB der Revoltaris GmbH gelten für sämtliche Reparatur-, Service- und Diagnoseleistungen sowie weitere von Revoltaris resp. seinen Mitarbeitenden erbrachte Leistungen an Elektrofahrzeugen, Batterien, Motoren, Aggregaten, Anhängern sowie deren Teilen, einschliesslich der Erstellung von Kostenvoranschlägen.

Revoltaris GmbH · Diebis 33, 8143 Stallikon · www.revoltaris.ch

1.Geltungsbereich#

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Revoltaris und der Kundin/dem Kunden im Rahmen des Werkstattbesuchs, insbesondere das Rechtsverhältnis hinsichtlich der im Betrieb vorgenommenen Reparatur- resp. Serviceleistungen.

2.Einbezug der AGB#

Die jeweils aktuelle Version der AGB ist auf www.revoltaris.ch veröffentlicht und für die Kundin/den Kunden jederzeit abrufbar. Mit Erteilung eines Auftrags bestätigt die Kundin/der Kunde, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB akzeptiert zu haben.

Die Geltung abweichender oder ergänzender AGB der Kundin/des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Revoltaris diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

3.Auftragserteilung#

Die Kundin/Der Kunde hat die zu behebenden Mängel resp. die am Fahrzeug gewünschten Leistungen gegenüber den zuständigen Mitarbeitenden von Revoltaris so genau wie möglich zu bezeichnen und den gewünschten Fertigstellungstermin abzusprechen. Die vereinbarten Leistungen sowie der Termin werden im Werkstattauftrag festgehalten und von der Kundin/dem Kunden schriftlich oder mündlich akzeptiert.

Soweit erforderlich, wird das Fahrzeug ohne gesonderten Auftrag auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Fahrzeugdaten werden soweit technisch möglich temporär gesichert. Revoltaris empfiehlt der Kundin/dem Kunden, Daten und individuelle Einstellungen gemäss Betriebsanleitung eigenständig zu sichern, um allfällige Datenverluste zu vermeiden. Für solche Datenverluste haftet Revoltaris nicht.

Ergeben sich im Verlauf der Arbeiten zusätzlich erforderliche Leistungen, die kostenmässig 10% des Gesamtauftrages übersteigen und nicht vorhergesehen waren resp. von der Kundin/dem Kunden nicht deklariert worden sind, holt Revoltaris vorgängig die mündliche, telefonische oder schriftliche Zustimmung der Kundin/des Kunden ein. Die Kundin/Der Kunde stellt sicher, dass Revoltaris während der üblichen Geschäftszeiten unter einer erreichbaren Telefonnummer erreichbar ist. Ist die Kundin/der Kunde nach dreimaligem Versuch nicht erreichbar, führt Revoltaris nur solche Zusatzarbeiten durch, die für die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges unbedingt erforderlich sind. Bis zu 10% des Gesamtauftrages darf Revoltaris von der stillschweigenden Zustimmung der Kundin/des Kunden ausgehen.

Revoltaris ist berechtigt, Unteraufträge an Drittunternehmen zu erteilen sowie Probe- und Übungsfahrten mit dem überlassenen Fahrzeug durchzuführen.

4.Preisangaben und Kostenvoranschlag#

Auf Wunsch der Kundin/des Kunden werden im Werkstattauftrag die voraussichtlichen Preise und Ansätze zzgl. MWST. vermerkt. Für eine verbindliche Preisangabe bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages, in welchem Arbeiten und Ersatzteile einzeln aufgeführt und bepreist werden. Revoltaris ist an diesen Kostenvoranschlag für zehn Tage nach Aushändigung gebunden und darf ihn - ohne vorgängige Zustimmung der Kundin/des Kunden - um nicht mehr als 10% überschreiten.

Wird aufgrund eines Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, werden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages mit der Auftragsrechnung verrechnet. Kommt kein Auftrag zustande, ist Revoltaris berechtigt, der Kundin/dem Kunden die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlages in Rechnung zu stellen.

Im Übrigen gelten die Preise und Ansätze gemäss der jeweils aktuellen Preisliste von Revoltaris.

5.Ersatzfahrzeug#

Revoltaris stellt der Kundin/dem Kunden auf Anfrage und nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Das Ersatzfahrzeug verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus besteht kein Kaskoversicherungsschutz. Die Kundin/Der Kunde übernimmt das Fahrzeug in Kenntnis dieser Tatsache und haftet persönlich für sämtliche Schäden, die ausserhalb des Deckungsbereichs der Haftpflichtversicherung entstehen - insbesondere für Selbstverschuldensschäden, Glasbruch, Diebstahl und Vandalismusschäden.

Fahrzeugzustand und Kilometerstand werden bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam festgehalten. Neufestgestellte Schäden gehen zulasten der Kundin/des Kunden, soweit sie/er nicht nachweist, dass diese bereits bei Übergabe vorhanden waren. Das Fahrzeug ist mit gleichem Ladestand zurückzugeben.

Die Nutzung des Ersatzfahrzeuges ist auf den persönlichen Gebrauch im öffentlichen Strassenverkehr der Schweiz beschränkt. Bussen und Gebühren während der Nutzungsdauer gehen zulasten der Kundin/des Kunden.

6.Zustellung und Abnahme des Fahrzeuges#

Wünscht die Kundin/der Kunde die Abholung oder Zustellung ihres/seines Fahrzeuges, erfolgen diese auf ihre/seine eigene Rechnung und Gefahr.

Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang der Fertigstellungsanzeige oder Aushändigung der Rechnung abzuholen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich diese Abholfrist auf zwei Arbeitstage.

Die Abnahme erfolgt an einem Standort von Revoltaris, soweit nichts anderes vereinbart ist. Nutzen und Gefahr betreffend das Fahrzeug gehen mit der Bereitstellung desselben zur Abholung auf die Kundin/den Kunden über, insbesondere auch hinsichtlich Diebstahl und Beschädigung durch Dritte. Holt die Kundin/der Kunde das Fahrzeug nicht rechtzeitig ab, ist Revoltaris berechtigt, das Fahrzeug auf Gefahr und Verantwortung der Kundin/des Kunden ausserhalb des Gebäudes zu parkieren und eine ortsübliche Aufbewahrungsgebühr pro Standtag zu berechnen, soweit das Fahrzeug auf dem Betriebsgelände verbleibt.

7.Rechnungsstellung#

In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien gesondert ausgewiesen. Wird der Auftrag aufgrund eines Kostenvoranschlages ausgeführt, genügt eine Bezugnahme auf diesen, wobei zusätzliche Arbeiten gesondert aufgeführt werden.

Die Kundin/Der Kunde ist verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag vollständig und auf erste Anforderung zu bezahlen, falls eine Versicherungsgesellschaft die Rechnung ganz oder teilweise nicht begleicht resp. eine Garantie- oder Kulanzzusage des Lieferanten ausbleibt.

Eine allfällige Beanstandung der Rechnung muss spätestens zwei Wochen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber Revoltaris geltend gemacht werden; andernfalls gilt die Rechnung als genehmigt.

8.Zahlung#

Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich bei Abnahme des Fahrzeuges und Aushändigung der Rechnung bar oder via EZ zur Zahlung fällig, spätestens jedoch innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist.

Forderungen von Revoltaris kann die Kundin/der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht kann die Kundin/der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem betreffenden Auftrag beruht. Revoltaris ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

9.Sachmängel und Gewährleistung#

Die Kundin/Der Kunde hat das Fahrzeug nach Übernahme umgehend auf allfällige Mängel zu prüfen. Mängelrügen sind beim ausführenden Revoltaris-Betrieb schriftlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme einzureichen; bei verdeckten Mängeln innerhalb von sieben Arbeitstagen nach erstmaligem Auftreten des Mangels. Unterlässt die Kundin/der Kunde die fristgerechte Rüge, gelten die Arbeiten als genehmigt und sämtliche Mängelrechte erlöschen. Die volle Beweislast für den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung und die Rechtzeitigkeit der Rüge obliegt der Kundin/dem Kunden.

Nimmt die Kundin/der Kunde das Fahrzeug trotz bekanntem Mangel ab, stehen ihr/ihm diesbezügliche Mängelrechte nur zu, wenn sie/er sich diese bei der Abnahme ausdrücklich vorbehält.

Mängelansprüche der Kundin/des Kunden verjähren zwei Jahre nach Abnahme des Fahrzeuges. Bei fristgerecht gerügten, auf Revoltaris-Arbeiten zurückzuführenden Mängeln steht Revoltaris ein Nachbesserungsrecht zu. Schlägt die Nachbesserung dreimal fehl, kann die Kundin/der Kunde vom Vertrag zurücktreten, hat in diesem Fall jedoch keinen gesonderten Schadensersatzanspruch wegen des Mangels. Lässt die Kundin/der Kunde Nachbesserungsarbeiten durch einen Drittbetrieb ausführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch vollumfänglich; Revoltaris ist nicht verpflichtet, Nachbesserungsarbeiten eines Drittbetriebes zu vergüten.

Ausgewechselte Ersatzteile gehen in das Eigentum von Revoltaris über.

10.Haftung#

Revoltaris schliesst jede Haftung - vertraglich wie ausservertraglich - aus, soweit gesetzlich zulässig, mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ist demnach ausgeschlossen, ebenso die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreterinnen/Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Revoltaris. Die Beweislast für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit obliegt der Kundin/dem Kunden.

Unberührt bleiben: Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, Haftung aus übernommener Garantie, Haftung gemäss Produktehaftpflichtgesetz sowie Haftung für Personenschäden.

Die Haftung für den Verlust von Geld oder Wertsachen im Fahrzeug, die nicht ausdrücklich von Revoltaris in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Die Kundin/Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keine derartigen Gegenstände im überlassenen Fahrzeug verbleiben.

Ist das überlassene Fahrzeug nicht verkehrstauglich und beabsichtigt die Kundin/der Kunde, es ohne Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit in Betrieb zu nehmen, steht es Revoltaris zu, die Aushändigung zu verweigern und/oder eine Meldung an die zuständige Motorfahrzeugkontrolle zu erstatten. Erfolgt die Aushändigung dennoch auf ausdrücklichen Wunsch der Kundin/des Kunden, geschieht dies auf Gefahr und Risiko der Kundin/des Kunden.

Individuelle Fahrzeugveränderungen (insb. Leistungssteigerungen/Tuning) können die Fabrikgarantie beeinflussen oder zum Verlust derselben führen sowie zu Schäden am Fahrzeug und am Antriebsstrang führen. Jede Haftung für solche Schäden resp. Garantiebeeinträchtigungen wird in gesetzlich zulässigem Umfang vollständig ausgeschlossen.

Stellt die Kundin/der Kunde Revoltaris eigene Ersatzteile oder Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, erfolgt deren Verwendung auf Risiko der Kundin/des Kunden. Revoltaris haftet nicht für Mängel dieser Teile oder dadurch verursachte Schäden.

11.Eigentumsvorbehalt und Retentionsrecht#

Eingebaute Ersatzteile, Zubehörartikel und Aggregate gehen erst mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises nebst allfälliger Zinsen und Kosten in das Eigentum der Kundin/des Kunden über. Revoltaris ist berechtigt, entsprechende Einträge in das kantonale Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

Revoltaris hat das Recht, das überlassene Fahrzeug bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus ausgeführten Arbeiten und Ersatzteillieferungen gemäss Art. 891 ff. ZGB zurückzubehalten. Begleicht die Kundin/der Kunde die Ausstände auch nach dreimaliger Mahnung und entsprechender Ankündigung der Verwertung nicht, ist Revoltaris berechtigt, das Fahrzeug freihändig und ohne Einbezug des Betreibungsamtes zu versilbern. Der verbleibende Erlös - nach Abzug aller offenen Forderungen und Kosten - wird der Kundin/dem Kunden ausgehändigt.

12.Datenschutz#

Die Kundin/Der Kunde stimmt zu, dass ihre/seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung, der Kundenbetreuung, der Kundeninformation und der Kundenbefragung sowie zu Marketingzwecken durch Revoltaris bearbeitet werden dürfen. Die Kundin/Der Kunde stimmt der Weitergabe an autorisierte Partner und Dienstleister zu. Die Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Datenschutzrecht; eine Weitergabe an unbefugte Dritte findet nicht statt. Möchte die Kundin/der Kunde keine elektronische Werbung oder Kundenbefragungen erhalten, hat sie/er dies Revoltaris schriftlich mitzuteilen.

Eine ausführliche Datenschutzerklärung ist unter www.revoltaris.ch/datenschutz abrufbar.

13.Salvatorische Klausel#

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Ungültigkeit der AGB als Ganzes zur Folge. Weggefallene Bestimmungen und allfällige Lücken sind unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen der involvierten Parteien so zu schliessen, dass der Zweck der AGB möglichst erfüllt wird.

14.Änderung der AGB#

Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung. Revoltaris behält sich vor, die AGB jederzeit und einseitig zu ändern. Die jeweils aktuellste Version wird auf www.revoltaris.ch veröffentlicht.

15.Gerichtsstand und anwendbares Recht#

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Sitz der Revoltaris GmbH, soweit kein gesetzlich zwingender anderer Gerichtsstand gilt. Revoltaris steht es frei, die Kundin/den Kunden auch an deren/dessen Sitz resp. Wohnsitz zu belangen.

Es gilt ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und sonstiger internationaler Übereinkommen.

Fragen zu unseren AGB?

Wir helfen dir gerne weiter. Schreib uns an info@revoltaris.ch um weitere Infos zu erhalten.